Hund vor Geschäften anbinden? Wir sagen NEIN!

Du kommst bei einem Spaziergang mit deinem Vierbeiner an einem Supermarkt vorbei und dir fällt ein, dass du noch eine Kleinigkeit besorgen könntest. So kompliziert ist das ja auch nicht – Hund einfach schnell draußen anbinden und für fünf Minuten rein in den Laden. Erfahre hier, warum du das auf keinen Fall tun solltest! Teile diesen Beitrag auch mit deinen Freunden!

Zu kurze Leine

Nicht selten kommt es vor, dass die Leine angebundener Hunde viel zu kurz ist. Das führt nicht nur dazu, dass die Bewegungsfreiheit deines Hundes eingeschränkt ist, sondern auch dazu, dass er unangenehmen Situationen auf der Straße nicht aus dem Weg gehen kann. Leider ist es so, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist, Hunden vielleicht sogar negativ gegenüber steht und ihm bspw. ein vergiftetes Leckerli geben könnte.

Zudem stresst die ungewohnte Umgebung und das Fehlen einer Bezugsperson deinen Hund. Dies kann zu Panik und aggressivem Verhalten gegenüber Passanten führen, das durch die Unsicherheit deines Vierbeiners ausgelöst wird.

Fehlende Komfortzone

Abhängig davon, wie die aktuelle Wetterlage ist, kann vom Anleinen auf der Straße noch eine weitere Gefahr ausgehen. Dein Hund kann sich nicht selbstständig in seine eigene Komfortzone bewegen. Mit anderen Worten: Er ist Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Das heißt, dass er sich an heißen Sommertagen nicht in den Schatten flüchten kann und sich ebenso wenig im Winter bewegen kann, um nicht zu unterkühlen. Diese Notlagen können schon innerhalb von nur fünf Minuten lebensgefährlich sein.

Diebstahl und illegaler Hundehandel

Ein anderer, häufig außer Acht gelassener Aspekt ist die Warnung vor zunehmendem illegalen Hundehandel. Die Diebe gehen dabei gezielt vor und nehmen überhaupt keine Rücksicht auf das Wohl der Tiere. Der Diebstahl geht dabei so schnell von statten, dass niemand eingreifen kann. Ob das Tier einen Chip oder sonstige Kennzeichnung zur Wiedererkennung trägt, wird von den Dieben einfach ignoriert. Und gerade ein allein gelassener Hund vor dem Supermarkt bietet sich als perfektes Ziel an. Mittlerweile gehen die Hundehändler sogar so weit, dass Vierbeiner von privaten Grundstücken, wie dem eigenen Garten, gestohlen werden, wenn das Geschehen gerade niemand beobachtet.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Zwar ist das Anleinen deines Hundes vor einem Geschäft nicht gesetzlich verboten, dennoch trägst du als Besitzer die Pflicht deinen Hund ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Das heißt du musst vorab Maßnahmen treffen, die weder andere Menschen noch Tiere gefährden. Generell hast du aber außerhalb deines privaten Umfelds die Aufsichtspflicht für deinen Hund einzuhalten und solltest ihn besser nicht allein lassen, da ein Schnappen deines Hundes nie ausgeschlossen ist, wenn er von jemandem geärgert oder provoziert wird.

Also: Lass deinen Hunde niemals unbeaufsichtigt und schon gar nicht nur um einen Einkauf zu erledigen!

Wenn du auch der Meinung bist, dass dieses Verhalten verantwortungslos ist, teile diesen Beitrag gerne mit deinen Freunden und Bekannten!

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