Rechte und Pflichten, die jeder Hundehalter kennen sollte

Du hast dir bestimmt schon oft die Frage gestellt, ob du als Hundehalter bestimmte Dinge machen darfst, ob dann ein nicht Befolgen nur eine Bagatelle ist, oder ob du damit die Grenzen des rechtlich erlaubten ganz klar überschreitest. Auch wenn es manchmal weniger schön ist, vermeide es klare Regeln und Gesetze zu überschreiten – die Gesetzeshüter haben Mittel und Wege, ihr Recht durchzusetzen und dann kann es teuer werden. Worauf du mit deinem Vierbeiner besonders achten solltest, erfährst du hier!

Muss ich meinen Hund in der Stadt anleinen?
Das hängt von deiner Stadt ab – in den meisten Großstädten herrscht Leinenpflicht, auf der Straße genauso, wie in öffentlichen Gebäuden, in der Nähe von Schulen und Kindergärten, sowie an Orten, wo ein hohes Aufkommen an Menschen ist (z.B. in Fußgängerzonen, auf Volksfesten und Märkten…). Falls du das bis zu 600 Euro teure Bußgeld nicht zahlen möchtest, informiere dich besser vorab, wie die Bestimmungen in deiner Umgebung sind. Blogbeitrag zur Leinenpflicht

Muss ich meinen Hund im Wald anleinen?
In vielen Bundesländern ist dies seit einigen Jahren nicht mehr vorgeschrieben, in anderen ist noch Pflicht eine aktuelle Übersicht solltest du dir im Netz suchen, da sich die Regeln fortlaufend, regional oder sogar auf Kommunal-Ebene ändern. In jedem Fall sollte dein Hund für den Freilauf gut erzogen sein, keinen Jagdtrieb haben, oder Aggression gegenüber Menschen und Tieren zeigen. Speziell wenn Waldtiere Nachwuchs bekommen muss dein Vierbeiner auch im Wald immer an die Leine. In den letzten beiden Situationen können geahndete Verstöße schnell sehr teuer werden!

Wann muss ich den Hundekot entfernen?
Ganz klar – Immer! Die Pflicht ist gesetzlich geregelt und wird bei Missachtung mit zum Teil saftigen Bußgeldern bestraft. Grund dafür ist die vom Kot ausgehende Infektionsgefahr, die gerade auf Spielplätzen oder -Wiesen für Kinder wirklich gefährlich sein kann.

Darf ich einen Hund in der Mietwohnung halten?
Grundsätzlich kann dein Vermieter die Hundehaltung nicht verbieten. Er kann allerdings verlangen, vorab informiert zu werden und bei Gefährdung der anderen Hausbewohner oder deren Störung die Haltung von Hunden zu untersagen. Darüber kann sogar im Nachhinein noch geurteilt werden, sollte eine Störung später auftreten. Für ein Verbot muss also ein triftiger Grund vorliegen, ansonsten steht dem Halten von einem oder zwei Hunden in der Wohnung nichts im Weg.

Kann der Hund mit ins Restaurant?
Der Besitzer des Restaurants hat Hausrecht und somit das Recht zu entscheiden, welche Gäste in seinem Lokal willkommen sind. Wenn nicht deutlich erkennbar ist, dass Hunde unerwünscht sind, ist aber nicht gesetzlich festgelegt, dass sie sich nicht in einer Gaststätte aufhalten dürfen. Aber auch hier gibt es, speziell bei offenen, zugänglichen Küchen, durch die Ordnungsämter regional unterschiedliche Regelungen, die auch ein striktes Verbot für Hunde beinhalten können. Also gilt: Lieber vorab informieren, wie der Gastwirt gegenüber Hunden eingestellt ist; viele haben aber Verständnis dafür, dass der Hund gerade in der wertvollen Freizeit am besten immer dabei sein sollte.

Darf ich meinen Hund ins Büro mitnehmen?
Arbeitnehmer/Angestellte haben leider keinen Anspruch den Hund mit zur Arbeit zu nehmen – eins steht jedoch fest: Hunde bereichern eindeutig den Arbeitsalltag und haben eine wissenschaftlich bewiesene, positive Auswirkung auf das Arbeitsklima. Das ist vielen Arbeitgebern aber nicht bewusst, deshalb verbieten sie Vierbeiner im Büro. Wenn du deinen Liebling am liebsten immer um dich haben möchtest, frag doch beim nächsten Mal einfach deinen Chef. Vielleicht hat er ja auch ein Herz für Tiere. 😉

Wenn dir dieser Beitrag geholfen hat, ein bisschen besser durch den Gesetzesdschungel zu blicken, teile ihn gerne mit deinen Freunden, damit sie auch den Durchblick bekommen! 😉

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